Ausstattung der KFZ - Wachaubus

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Schülerbeförderung ist Vertrauenssache.
Übergeben Sie uns doch für den Zeitraum der Beförderung ihren höchsten Schatz, "Ihr Kind".
Daher sind wird verpflichtet alle gesetzlichen Vorschriften für die Beförderung ihres Kindes anzuwenden und auch einzuhalten.

Bei Schülertransporten sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, damit der sichere Transport ihres Kindes gewährleistet ist.

  • Schülerbusse bis maximal 8 Sitzplätze, im Gelegenheitsverkehr müssen ausgestattet sein mit

  1. einnen Zusatzspiegel auf der rechten Fahrzeugseite, bei dem der seitliche Einstieg eingesehen werden kann.
  2. einer Anzeige am Armaturenbrett, die erkennen läst, dass alle Türen geschlossen sind.
  3. einer Sitzerhöhung, damit die Sicherheitsgurte bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
  4. Sicherheitsgurten für jeden Sitzplatz.
  5. geeignetem Verbandzeug.
  6. geeigneten Warnwesten.
Furth/Göttweig im Weltkulturerbe Wachau !
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