Geschäftsbedingungen - Wachaubus

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Geschäftsbedingungen /Reisebedingungen:

Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen, herausgegeben vom Fachverband für Reisebüros (diese liegen in unserem Büro auf).
  • AGB
Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen für Autobusbuchungen der Fa. Wachtberger Günter .
Die Anmeldung und Buchung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich in unserem Büro erfolgen.

  • Fix reservierte Karten können nicht zurückgenommen werden und müssen bei Stornierung vom Kunden bezahlt werden, falls keine Ersatzperson gestellt werden kann.

Bei Veranstalterbuchungen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

  • Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Preisvereinbarung die angegebenen Leistungen umfassen. Mehrleistungen, die aus Gründen die der Besteller bzw. die Fahrgäste vertreten zu haben, sowie wenn es die Sicherheit oder verkehrsbedingte Erfordernisse erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängenden Spesen – wie insbesondere Straßenmaut, Fährgebühren, Parkgebühren, Straßen- und andere Steuern im In- und Ausland – sind vom Auftraggeber zu leisten.
  • Der Verrechnungspreiskann vom Angebotspreis, sofern ein Angebot erstellt worden ist bis zu 15%  abweichen.
Durch Abgabe eines Angebotes, kann keine Verpflichtung zur Auftragsannahme und Busbereitstellung abgeleitet werden.
  • Busfahrer: Die Reservierung und Kosten (auf Basis Einbettzimmer mit Halbpension) für
den Busfahrer sind, sofern vom Hotel kein Freiplatz zur Verfügung gestellt wird, vom Auftraggeber zu übernehmen.

  • Die Firma Günter Wachtberger haftet im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht für die rechtzeitige Busbereitstellung, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird, die nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt, Streiks, ungewöhnliche bzw.  unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.).
Für die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich. Die Fa. Wachtberger Günter haftet nicht, wenn sich Fahrgäste bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig an die vereinbarten Abfahrtszeiten halten. Ein verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthalt oder Zielort begründet ebenfalls keine Haftung für den Autobusunternehmer.

  • Jeder Fahrgast ist berechtigt Gegenstände, die er im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, kostenlos mitzunehmen. Handgepäck bzw. Reisegepäck muss derart verpackt sein, das der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums mitgenommen und muss mit Namen und Adresse versehen sein. Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. Der Autobusunternehmer haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen oder die der Reisegast im Autobus vergisst.
  • Im Autobus bzw. Fahrzeug vergessene Reisegepäck oder Gegenstände werden, sofern diese gefunden werden aufbewahrt. Der Verlustträger ist für die Abholung der Gegenstnände innerhalb von 14 Tagen verantwortlich, Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände karitativen Organisationen übergeben..

  •  Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen. Fahrgäste, die Ermahnungen des Bordpersonals (Lenker) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes entsteht. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Auftraggeber haftet auch für verursachte Schäden (z.B. Verschmutzung, mutwillige Beschädigungen, etc.) am Fahrzeug durch die Fahrgäste.
  • Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Das Umhergehen im Omnibus (Getränkeverkauf,  etc. ist während der Fahrt nicht gestattet.
  • Der Busfahrer ist berechtigt von der vorgesehenen Fahrtstrecke abzuweichen, um Sicherheit zu garantieren. Während der Fahrtdienstleistung, muss der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten einhalten.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die gesetzlich erlaubte Tageseinsatzzeit mit einem Buslenker max. 15 Stunden beträgt. Die maximale erlaubte Lenkzeit beträgt 10 Stunden. Erst  nach einer durchgehenden Ruhezeit von 9 Stunden beginnt die Berechnung der neuen Tageseinsatzzeit.
  • Wir informieren Sie gerne über diese Bestimmungen und bitte Sie, die gesetzlich Vorschriften bei der Reiseplanung zu berücksichtigen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Lenkzeit- bzw. Ruhezeitübertretung empfindliche Strafen durch die Behörde für Busbetreiber, Busfahrer/in und Auftraggeber (Kunde) vorgesehen sind.

  • Bei Nachtfahrten gelten seit 1.1.2014 folgende Regelungen:
Ein-Fahrer-Besetzung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr:
Die Lenkpause muss bereits nach einer Lenkdauer von 3 Stunden eingehalten werden.

  • Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber, werden folgende Stornosätze verrechnet:
bis 12 Tage vor dem bestellten Termin : 20 %
bis 7 Tage vor dem bestellten Termin : 30 %
bis 3 Tage vor dem bestellten Termin : 50 %
bis 1 Tag vor dem bestellten Termin : 100%
Am Tag der Abfahrt : 100 %

  •  Der vereinbarte Buspreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verrechnen.

  •  Mit der Reiseanmeldung werden die Reisebedingungen der Fa. Wachtberger Günter und Wachtberger.Reisen anerkannt

Vielen Dank für Ihren Auftrag!

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